Wer übernimmt die Behandlungskosten?
Osteopathie
Meine Leistungen richten sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sowohl private, als auch gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Osteopathie teilweise oder komplett. Die Voraussetzungen für eine Übernahme der Krankenkasse fasse ich im folgenden zusammen.
Gesetzliche Krankenkassen
Um eine Kostenbeteiligung seitens der gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Ein Arzt/ eine Ärztin muss die Osteopathie in Form einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung verordnet haben.
2. Die behandelnde Osteopathin kann eine qualitätsgesicherte Ausbildung nachweisen. Akzeptiert werden Osteopath*innen, welche Mitglied in einem Osteopathieverband sind, oder eine Ausbildung absolviert haben, welche zum Beitritt berechtigt.
Die Höhe der Kostenerstattung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Einen Überblick können Sie auf folgenden Seiten erhalten:
www.osteopathie-krankenkasse.de
https://bv-osteopathie.de/fuer-therapeuten/kostenerstattung-osteopathie/
Sie erhalten von mir eine Privatrechnung, welche Sie bezahlen und im Anschluss mit Ihrer ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um eine anteilige Kostenerstattung zu erhalten.
Preise:
Erstbehandlung:
ca. 45-60 min, jeweils ca. 130€
Folgebehandlung:
ca. 30-45 min, jeweils ca. 110€
Sie erhalten nach dem Termin eine Rechnung oder zahlen direkt per EC Karte.
Private Krankenkassen, Beihilfe
Ihre private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Osteopathie, sofern Heilpraktikerleistungen nicht aus Ihrem Vertrag ausgeschlossen sind.
Die Beihilfe erstattet Osteopathie seit 2025 nicht mehr. Sollten Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einen Beihilfeergänzungstarif (BET) abgeschlossen haben, können Sie den Ablehnungsbescheid der Beihilfe bei der PKV einreichen und erhalten eine volle Erstattung.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung. Auch hier ist es möglich, dass eine Kostenerstattung nicht vollständig erfolgt.